Hamburger Wegereinigungsverordnung — wir übernehmen die Pflicht
In Hamburg sind Anlieger zwischen 1. November und 31. März verpflichtet, Gehwege werktags ab 6 Uhr und sonntags ab 8 Uhr bis 20 Uhr von Schnee und Glätte freizuhalten. Mit unserem Saisonvertrag übernehmen wir diese Verkehrssicherungspflicht vollständig — Sie haften nicht mehr selbst.

