Ein Sturz auf vereistem Gehweg vor Ihrem Haus kann Sie als Eigentümer fünfstellig kosten — selbst wenn Sie verreist sind. Die Hamburger Wegereinigungsverordnung ist eindeutig, wird aber von vielen unterschätzt. Hier ist, was wirklich gilt.
Räum- und Streuzeiten in Hamburg
Die Stadt Hamburg regelt das verbindlich. Anlieger sind verpflichtet, von Montag bis Samstag ab 5:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr zu räumen — und das durchgehend bis 20:00 Uhr.
Bei anhaltendem Schneefall heißt das: Sie müssen nachräumen. Einmaliges Schippen morgens reicht nicht.
- Werktags: 5:30 Uhr — 20:00 Uhr
- Sonn-/Feiertage: 8:00 Uhr — 20:00 Uhr
- Bei Eisregen: sofort, auch nachts
- Mindestbreite geräumt: 1,20 m vor dem Grundstück
Streumittel — was in Hamburg erlaubt ist
Streusalz ist auf öffentlichen Gehwegen in Hamburg verboten. Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Mittel: Splitt, Sand, Kies oder Granulat. Bei Eisregen darf Salz nur ausnahmsweise eingesetzt werden — und auch dann nicht in der Nähe von Bäumen.
Wer Salz nutzt, riskiert Bußgelder bis 5.000 € — und langfristige Schäden an Stadtbäumen, für die Hamburg neuerdings regresspflichtig macht.
Haftung — der Punkt, der teuer wird
Stürzt jemand auf Ihrem ungeräumten Gehweg, haften Sie persönlich — auch als Mieter, wenn die Räumpflicht im Mietvertrag übertragen wurde. Übliche Schadenssummen: 5.000–25.000 € bei Knochenbrüchen, deutlich mehr bei dauerhaften Schäden.
Eine private Haftpflicht deckt das normalerweise nur, wenn Sie nachweislich versucht haben zu räumen. Im Urlaub ohne Vertretung? Volle Haftung.
Eigener Winterdienst oder Vertrag — die Rechnung
Selbst räumen kostet Zeit, Equipment (gute Schneeschaufel 60 €, Streugut-Box 80 €, Granulat 25 €/Saison) und Nerven — vor allem, wenn Sie früh raus müssen oder beruflich verhindert sind.
Ein professioneller Winterdienst in Hamburg kostet für ein Einfamilienhaus saisonal zwischen 280 € und 480 € — inklusive Haftungsübernahme, garantierter Räumung auch bei Auslandsreise und Streugut-Stellung.
24/7-Bereitschaft für Gewerbe & Verwaltungen
Für Logistikzentren, Supermärkte, Bürogebäude und Wohnanlagen fahren wir in Hamburg ab 4:00 Uhr morgens und auch nachts auf Abruf. Dokumentierte Räumprotokolle (Uhrzeit, Streugutmenge, Fahrer) liefern wir digital — versicherungstauglich im Schadenfall.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Räumpflicht Mo–Sa ab 5:30, So ab 8:00 Uhr — durchgehend bis 20:00
- Streusalz auf Gehwegen in Hamburg verboten — nur abstumpfende Mittel
- Im Urlaub ohne Vertretung haften Sie voll
- Winterdienstvertrag mit Haftungsübernahme ist oft die günstigere Option
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