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Winterdienst

Streusalz-Verbot in Hamburg: erlaubte Streumittel & sinnvolle Alternativen

Hamburg verbietet Streusalz auf Gehwegen — mit hohen Bußgeldern. Welche Streumittel erlaubt sind, was wirklich wirkt und wie Vermieter rechtssicher räumen.

2. Dezember 20256 Min. Lesezeit

Kaum eine Regel wird in Hamburg so oft ignoriert — und so konsequent geahndet — wie das Streusalz-Verbot. Die Hamburger Wege­reinigungs­verordnung ist eindeutig: Salz gehört nicht auf den Gehweg. Was stattdessen funktioniert, klären wir hier.

Was Hamburg vorschreibt

Nach der Hamburger Wege­reinigungs­verordnung (§ 4) ist das Streuen von Salz oder anderen auftauenden Stoffen auf Gehwegen und in Grün­flächen verboten. Zulässig sind ausschließlich abstumpfende Streumittel: Sand, Split, Kies oder Granulat.

Verstöße werden mit Bußgeldern bis 5.000 € geahndet. Grund: Salz schädigt Straßen­bäume, belastet Alster und Elbe und verletzt die Pfoten von Hunden.

Was wirklich wirkt: Split, Sand, Lava-Granulat

Abstumpfende Streumittel schmelzen kein Eis — sie schaffen Grip. Für die meisten Hamburger Gehwege reicht feiner Split (Körnung 2–5 mm). Bei starkem Eis empfehlen wir Lava-Granulat: leichter, umwelt­neutral und wiederver­wendbar.

  • Split 2–5 mm: Standard für Gehwege
  • Sand: sehr günstig, aber schnell verweht
  • Lava-Granulat: leichter, wiederver­wendbar, mit Blauer Engel
  • Holz­späne: nur trocken einsetzbar
  • Salz (NaCl): ausschließlich auf Ausnahme­flächen der Stadt­reinigung erlaubt

Räum- und Streu­pflicht: Zeiten in Hamburg

Werktags von 6 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr muss der Gehweg vor Ihrem Grund­stück in Hamburg geräumt und gestreut sein. Bei anhaltendem Schnee­fall gilt: nach dem Ende des Schnee­falls in „angemessener Frist“ — praktisch also innerhalb einer Stunde.

Wichtig für Vermieter: Sie können die Pflicht per Miet­vertrag auf Mieter über­tragen — die Verkehrs­sicherungs­pflicht bleibt aber bei Ihnen. Deshalb ist ein professioneller Winter­dienst rechtlich die sicherste Lösung.

Was passiert nach dem Winter?

Split und Granulat müssen im Frühjahr aufgekehrt werden — auch das ist Teil der Wege­reinigungs­verordnung. Wir sammeln Split-Reste ein, reinigen sie und lagern sie für die nächste Saison. Das spart bis zu 40 % Material­kosten und ist deutlich nach­haltiger.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Streusalz auf Gehwegen: in Hamburg verboten (bis 5.000 € Bußgeld)
  • Split, Sand oder Lava-Granulat sind die zulässigen Alternativen
  • Räumzeiten: 6–20 Uhr werktags, 9–20 Uhr Sonn-/Feiertage
  • Verkehrs­sicherungs­pflicht bleibt beim Eigentümer
  • Split im Frühjahr aufkehren spart Material für die nächste Saison

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Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen ein faires Angebot — telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.