Kaum eine Regel wird in Hamburg so oft ignoriert — und so konsequent geahndet — wie das Streusalz-Verbot. Die Hamburger Wegereinigungsverordnung ist eindeutig: Salz gehört nicht auf den Gehweg. Was stattdessen funktioniert, klären wir hier.
Was Hamburg vorschreibt
Nach der Hamburger Wegereinigungsverordnung (§ 4) ist das Streuen von Salz oder anderen auftauenden Stoffen auf Gehwegen und in Grünflächen verboten. Zulässig sind ausschließlich abstumpfende Streumittel: Sand, Split, Kies oder Granulat.
Verstöße werden mit Bußgeldern bis 5.000 € geahndet. Grund: Salz schädigt Straßenbäume, belastet Alster und Elbe und verletzt die Pfoten von Hunden.
Was wirklich wirkt: Split, Sand, Lava-Granulat
Abstumpfende Streumittel schmelzen kein Eis — sie schaffen Grip. Für die meisten Hamburger Gehwege reicht feiner Split (Körnung 2–5 mm). Bei starkem Eis empfehlen wir Lava-Granulat: leichter, umweltneutral und wiederverwendbar.
- Split 2–5 mm: Standard für Gehwege
- Sand: sehr günstig, aber schnell verweht
- Lava-Granulat: leichter, wiederverwendbar, mit Blauer Engel
- Holzspäne: nur trocken einsetzbar
- Salz (NaCl): ausschließlich auf Ausnahmeflächen der Stadtreinigung erlaubt
Räum- und Streupflicht: Zeiten in Hamburg
Werktags von 6 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr muss der Gehweg vor Ihrem Grundstück in Hamburg geräumt und gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall gilt: nach dem Ende des Schneefalls in „angemessener Frist“ — praktisch also innerhalb einer Stunde.
Wichtig für Vermieter: Sie können die Pflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen — die Verkehrssicherungspflicht bleibt aber bei Ihnen. Deshalb ist ein professioneller Winterdienst rechtlich die sicherste Lösung.
Was passiert nach dem Winter?
Split und Granulat müssen im Frühjahr aufgekehrt werden — auch das ist Teil der Wegereinigungsverordnung. Wir sammeln Split-Reste ein, reinigen sie und lagern sie für die nächste Saison. Das spart bis zu 40 % Materialkosten und ist deutlich nachhaltiger.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Streusalz auf Gehwegen: in Hamburg verboten (bis 5.000 € Bußgeld)
- Split, Sand oder Lava-Granulat sind die zulässigen Alternativen
- Räumzeiten: 6–20 Uhr werktags, 9–20 Uhr Sonn-/Feiertage
- Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Eigentümer
- Split im Frühjahr aufkehren spart Material für die nächste Saison
Sie brauchen Unterstützung in Hamburg?
Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen ein faires Angebot — telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.




